JF - Kulturmanagement
Jan Frontzek
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der JF Kulturmanagement

 
1. Gegenstand des Vertrages
Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur JF Kulturmanagement – nachstehend “JF Kulturmanagement“ genannt – mit ihrem Auftraggeber.

2. Geltungsbereich
Für den jeweiligen Auftrag gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragsbedingungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, sie einschränken oder abändern, sind gesondert schriftlich zu erfassen.
Andernfalls sind Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

3.Auftrag
Ein Auftrag im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung in Kraft, die alle wesentlichen Kriterien beinhaltet, die zur Erfüllung des Auftrags zu diesem fixierten Zeitpunkt schriftlich erfasst sind. Die Auftragsbestätigung bezieht sich auf den im Vorfeld erstellten Kostenvoranschlag, welcher ab dem Datum der Erstellung 6 Wochen Gültigkeit hat.
Änderungen, die sich während der Auftragserfüllung ergeben und wesentlich die Vertragsbedingungen beeinflussen, sind gesondert schriftlich zu erfassen und beiderseitig zu bestätigen.
Bei der Produktion von Werbemitteln, insbesondere von Druckerzeugnissen, behält sich JF Kulturmanagement eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 v. H. vor, die auch dem Auftraggeber gegenüber fakturiert wird.

4. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, die während der Auftragserfüllung zwischen JF Kulturmanagement und dem Auftraggeber schriftlich, bildlich, mündlich  ausgetauscht werden sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Informationen an Dritte, soweit sie nicht an der Auftragserfüllung beteiligt sind ist unzulässig.

5. Urheber- und Nutzungsrechte
Produkte geistiger Schöpfungen unterliegen dem Urheberschutzgesetz.
Informationen jedweder Form in Schrift, Bild und Ton, die in Zusammenhang mit der Auftragserfüllung von JF Kulturmanagement erstellt und verantwortet werden, sind prinzipiell urhbergeschützt.
Der Auftraggeber erwirbt einfache Nutzungsrechte an den Produkten geistiger Schöpfung, folgend Werk genannt, sofern vertraglich keine anderen Nutzungsrechte vereinbart sind.
Das Werk darf durch den Auftraggeber ausschließlich für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwendet werden. D. h. der Auftraggeber darf ohne Zustimmung von JF Kulturmanagement die Arbeiten, auch nicht in Teilen, ändern oder nachahmen.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte ohne ausdrückliche Zustimmung von JF Kulturmanagement an Dritte ist verboten.
Das Nutzungsrecht an allen Produkten geistiger Schöpfung, jedweder Form, welche JF Kulturmanagement für den Auftraggeber entwickelt hat, wird erst mit vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber übertragen. Im Übrigen verbleiben Werbemittel und ihre Bestandteile bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JF Kulturmanagement. Wiederholungs- oder Mehrfachnutzungen, welche nicht vertraglich vereinbart sind, bedürfen der Zustimmung durch JF Kulturmanagement und sind honorarpflichtig.
Werkbestandteile, die zur Auftragserfüllung als urheberrechtsgeschützte Fremdleistung eingekauft werden, müssen frei von Ansprüchen der Fremddienstleister, also Dritter sein. Dies gilt für JF Kulturmanagement und Auftraggeber. Anderenfalls stellt der Auftraggeber JF Kulturmanagement von der Haftung frei – die Kosten eines diesbezüglich zu führenden Rechtsstreits trägt der Urheberrechtsverletzer.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt das zum aktuellen Zeitpunkt beiderseitig bestätigte Honorar, letztlich das vereinbarte Honorar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Zahlungen an JF Kulturmanagement sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. JF Kulturmanagement behält sich das Recht vor, ein Teilhonorar nach Auftragsbestätigung bei Neukunden zu fordern.Bei hohen Auftragsvolumina wird eine Staffelung und Höhe des Teilhonorars schriftlich mit dem Angebot fixiert. Werden Auftragsarbeiten in Teilen erbracht bzw. geliefert, so ist das jeweilige Teilhonorar ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Soweit zwischen JF Kulturmanagement und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Angebote beinhalten zwei Korrekturstufen. Mehraufwand bei Korrekturarbeiten wird nach Zeithonorar abgerechnet.

7. Zahlungsverzug
Bei Übertretung der Zahlungsfristen werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der EZB gemäß dem Diskont-Überleitungsgesetz fällig. JF Kulturmanagement ist berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro zu verlangen. Dies gilt bereits für die erste Mahnung. JF Kulturmanagement behält sich bei Zahlungsverzug das Recht vor, die weitere Auftragserfüllung bis zur Zahlung zurückzustellen und für die weitere Auftragsausführung Vorauszahlung zu verlangen sowie die Nutzung bereits gelieferter Werkteile zu untersagen und noch nicht gelieferte Werkteile zurückzuhalten.

8. Mängelgewährleistung
Der Auftraggeber muss Mängel unverzüglich i. S. d. § 377 HGB schriftlich anzeigen. Nach erfolgter Mängelanzeige behält sich JF Kulturmanagement das Recht vor, Nachbesserungen vorzunehmen.  Für Nachbesserungen, welche der Auftraggeber ohne vorherige Absprache mit JF Kulturmanagement durchführt oder durchführen lässt, übernimmt JF Kulturmanagement weder Haftung noch Kosten. Der Auftraggeber ist erst nach erfolglos durchgeführter Nachbesserung zum Rücktritt berechtigt.

9. Aufbewahrungspflicht
JF Kulturmanagement ist ohne besondere vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber nicht verpflichtet, das Werk welches JF Kulturmanagement für den Auftraggeber erstellt hat, bis über die Beendigung des Auftrages hinaus aufzubewahren. Der jeweilige Auftrag ist in diesem Sinne beendet, wenn die Entwürfe vom Auftraggeber bestätigt und damit abgenommen wurden.
Im Einzelfall kann der Auftraggeber mit JF Kulturmanagement einen festzulegenden Aufbewahrungszeitraum vereinbaren.
Elektronische Daten, Internetdaten, wie Zugangsdaten zu Servern o.ä., deren Speicherort und den darauf befindlichen Daten, die außerhalb der JF Kulturmanagement-Geschäftsräume aufbewahrt werden unterliegen zu keinem Zeitpunkt der Gewährleistung von JF Kulturmanagement.
Vertrauliche Daten, Zugangsdaten und Passwörter, die zur Auftragserfüllung erstellt, oder genutzt wurden, werden von JF Kulturmanagement nach Beendigung des Auftrages nicht aufbewahrt und können somit nachträglich nicht angefordert werden.
Für Inhalte und Inhalte von weiterführenden Websites (Links) und zukünftige Inhalte auf Speicherorten außerhalb der JF Kulturmanagement-Geschäftsräume ist JF Kulturmanagement nicht verantwortlich.
Aufträge werden unter der Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

10. Transportgut
Zu- und Rücksendungen jeglicher Art erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

11. Haftung
Schadensersatzansprüche jedweder Art, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen gegenüber JF Kulturmanagement, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind oder die entstandenen Schäden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. JF Kulturmanagement haftet nicht für Schäden, welche durch unvorhersehbare Umstände, wie höhere Gewalt, Streiks, Störungen der Telekommunikationsnetze oder behördliche Anordnungen, eintreten.
JF Kulturmanagement haftet nicht für Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche Dritter, denen der Auftraggeber infolge der Nutzung von bei JF Kulturmanagement in Auftrag gegebenen Werbemitteln/Werbemaßnahmen ausgesetzt wird. Insoweit wird Bezug genommen auf die Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Umfang der Beauftragung.

12. Kündigung
Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich oder per per E-Mail erfolgen. Im Falle einer Kündigung ist oder per berechtigt, die bislang geleisteten Arbeiten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Berlin. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers/Vertragspartners, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat dieser nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des deutschen Rechts verlegt, ist als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Ganzen nicht.